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| Pellworm, den 29.07.2010 - 18:38 Uhr | ||||||||||||||||||||||||||
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Haben Sie das gewußt ? - Wir nicht!Aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Abfallbeseitigungsgesetz - Schrottauto kann bis zu 1.000 DM kosten. Jeder Autofahrer kennt den Verwarnungskatalog, er weiß, daß verbotenes Parken mit Verkehrsbehinderung mit 20 DM und verbotenes Parken in "zweiter Reihe" mit 30 DM geahndet wird. Wer kennt aber schon den Buß? und Verwarnungskatalog zum Abfallbeseitigungsgesetz. Bei den Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung handelt es sich meistens um "Formal verstoße". Bei den Verstößen gegen das Abfallbeseitigungsgesetz wird die Gesundheit der Menschen gefährdet und ihr Wohl befinden beeinträchtigt, Nutztiere, Vögel, Wild und Fische gefährdet, Gewässer, Boden und Nutzpflanzen schädlich beein flußt, schädliche Umweiteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt. Deshalb ist es auch logisch, daß die Geldbuße bzw. das Verwarnungsgeld wesentlich höher liegt. Wer außerhalb einer dafür bestimmten Abfallbeseitigungsanlage Einzelstücke kleineren Umfangs, wie z.B. Radio, Fernseher, BUT Koffer, Matratze, Kinderwagen, Stuhl, Bilderrahmen lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, muß mit einem Bußgeld bis zu 150 DM rechnen. Bei Altreifen wird ein Bußgeld bis zu 1000 DM angedroht; bei PKW bis zu 1000 DIVI; bei Sperrmüll bis 1500 DM; bei Bauschutt ebenfalls bis zu 1500 DM. Wer Gegenstände des Hausmülls, wie z.B. Zigarettenschach tel, Pappbecher, ?teller, Taschentuch, Inhalt eines Aschen bechers, Obst? und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.) wegwirft, muß mit einem Verwarnungsgeld von 10 DM rechnen. Bei mehreren Gegenständen unbedeutender Art bzw. Gegen ständen von gewisser Bedeutung wie z.B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plasktikflasche, Verpackungsma terial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Klei dungsstück liegt die Höhe des Verwarnungsgeldes bei 20 DM. Auf eine Bestimmung des Landschaftspflegegesetzes sollte noch hingewiesen werden. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Knicks, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsch der Röhrigbestände zu roden, abzuschnei den, abzubrennen oder auf andere Weise zu zerstören oder die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, unqenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen oder in oben genannten Gegenständen Wieder Gitarrenkurse im Studio abzubrennen. Bis 1000 DM ist hier die Bußgeldandrohung. W.S. >> zurück zum Inhaltsverzeichnis Inselzeitung Pellworm >> Es wurde noch kein Suchbegriff eingegeben.
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