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Date: 29.07.10 Time: 18:39:00 User online: 5 Heute: 182 Gestern: 229 Gesamt: 8234 |
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INSEL-ZEITUNG
Studio Pellworm
2251 PELLWORM
04844/687
Redaktionelle Mitarbeiter: Josie Bey
Alfred Dethlefsen
Jons Drawert
Erwin Fiera
Wilhelm Gohde
Philipp Goedeking
Sönje Hansen
Angelika Leners
Rolf Lohmeyer,
Johann E. Lucht
Thies Martensen jr.
Hauke Martensen
Friedrich Petersen,
Dr. Markus Petersen
Hellfried Schulze
Gerda Smorra
Henry Smorra
Bernd Thornsen
Johann Wilsterman
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Aus Pellwormer Familienchroniken
und Stamm - und Ahnentafeln
von Hermann Petersen
1.
Pellworm war bis zur "zweiten Manndränke" vom 11. Oktober
1634 ein Teil Altnordstrands. Seitdem ist es eine Insel für sich
geblieben, deren Be-wohner es nach der Katastrophe aus eigenen Kräften
fertigbrachten, inner-halb von 50 Jahren ihre Deiche wiederherzustellen.
Erst nach weiteren 250 Jahren ist ein neuer Koog im Vorland Buphever gewonnen
worden (1938). Es hat nach 1634 nicht an Sturmfluten gefehlt, die das
erstaunliche Werk jener Menschen im 17. Jahrhundert ernstlich bedrohten:
z. B. die Weihnachtsflut von 1717, die Flut am 25. Februar 1718 mit überaus
hohem Wasser, die Sturmjahre 1791-1796 und schließlich die große
Flut vom 3./4. Februar 1825, bei der Pellworm zum letzten mal überschwemmt
wor-den ist.
Es sind im 18. Jahrhundert harte Jahre für unsere Ahnen gewesen;
die Deichbrüche stürzten sie in Schulden und Elend. Jeder Besitzer,
der nicht in der Lage war, seinen Deichabschnitt in Ordnung zu halten,
mußte Hab und Gut aufgeben. Die Protokolle etwa aus dem Jahr 1721
berichten davon, wie man nach dem Spadelandsrecht gegen Lorenz Thomsen
verfuhr, weil er seinen Deichverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte:
Seine Güter wurden beschlagnahmt und er selbst auf die Wache gebracht,
damit er nichts beiseite schaffen konnte (L. C. Peters (Hrsg.), Heimatbuch
Nord-friesland, Husum 1929, S. 568). Ein grausames Gebot: "De nich
will dieken, mutt wieken", aber ein notwendiges Erfordernis! Wohl
konnte der Bauer selbst den Spaten oder Rüffel in den Deich stecken;
nach 1718 mußte aber jeder, der sein Land losschlagen wollte, zuvor
einen Eid leisten, daß ihm die Erhaltung der Deiche unmöglich
sei.
Wir sind durch eine fortgeschrittene Technik im 19. und in diesem Jahr-hundert
weiter gekommen, doch sind die Gefahren immer noch nicht ge-bannt. Bedenken
wir, daß die Insel bis auf den Bupheverkoog unter MThw liegt, ja
z. T. sogar unter NN! Die Sturmkatastrophe des Jahres 1953, die den Niederlanden
entsetzlichen Schaden zufügte, mahnte uns, die Pellwor-mer Deiche
um 2 Meter zu erhöhen - und unsere Insel überstand vor zehn
Jahren, am 16./17. Februar 1962, die bisher höchste Sturmflut gegen
die Küsten der südlichen Nordsee. 1953 war es unser Landsmann
Dr.-Ing. E. h. Johann M. Lorenzen, damals der Präsident der Wasser-
und Schiffahrts-direktion in Kiel, der anläßlich eines Heimatabends
in Blohms Gasthof eindringlich auf die Gefahren durch den Heverstrom hinwies;
es wäre heute noch verwegen zu sagen: "Trutz, Blanke Hans!"
Pellworm ist 37 kM2 groß und wird von 1700 Menschen bewohnt, deren
Familien dort zum großen Teil 200 Jahre und länger leben. Es
gibt erfreu-licher weise manche Familienchroniken, Stamm- und Ahnentafeln,
anhand derer einiges über etliche Familie berichtet werden soll,
vorher ist es aber nötig, von der kommunalen Selbständigkeit
vor der preußischen Zeit ein wenig anzudeuten.
Das Nordstrander Landrecht von 1572 ist in mittelniederdeutscher Spra-che
von Herzog Johann dem Älteren als Landesherrn verordnet worden, wurde
aber später im allgemeinen in einer von dem Chronisten Anton Heimreich
(1626-1685) angefertigten hochdeutschen Übersetzung gebraucht. Es
garantierte auch den Pellwormern ein eigenes Recht. (Zum Text und dem
ganzen Fragenkomplex s. Kurt Boysen, Das Nordstrander Landrecht von 1572,
Quellen und Forschungen zur Gesch. Schlesw.-Holsteins, Dd. 54, Neurnünster
1967.) - Die vier von ihresgleichen vorgeschlagenen und vorn vorgelf Der
P12 Amtmann in Husum ernannten Pellwormer Ratmänner, und zwar zwei
Zielsel durchweg wohlhabende und angesehene Bauern aus jedem Kirchspiel,
doch i sowie drei Ratmänner von den Halligen als Beisitzer bildeten
zusammen einige das Pellwormer Ding-Gericht, das unter freiem Himmel oder
im Kirch- andere spielskrug der Alten Kirche abgehalten wurde. Das Amt
des Landesvor-stehers endete mit dem Tode; er konnte es auch aufgeben,
wenn er meinte, seinen Pflichten aus Altersschwäche oder krankheitshalber
nicht mehr nachkommen zu können. Er leistete beim Antritt den Eid,
daß er nicht nach Gunst, Freundschaft oder Feindschaft richten noch
zu Recht helfen wolle, sondern einem jeden, er sei arm oder reich, einheimisch
oder ausheimisch, Recht nach seinem höchsten Verstande verspreche.
Das Gerichtsbuch führte der Landschreiber, der daneben noch andere
wichtige Aufgaben zu erfüllen hatte und ein studierter Mann war.
1704 baten die Pellwormer den Herzog, er möge auf der Insel die vier
Gevollmächtigten, die es seit langem gab, wählen lassen; dem
wurde ent-sprochen. Die Aufgabe der Landesbevollmächtigten war es,
u. a. die Land- schaftsrechnungen mit aufzustellen, Einnahmen und Ausgaben
der Harde zu überwachen und darauf zu achten, daß die Landschaft
in Einklang mit ihren Rechten und Privilegien verwaltet wurde. Als kommunales
Kontroll- organ überprüften sie auch, ob die Ratmänner
ihr Amt regelmäßig verwal-teten. So beschwerten sich die Bevollmächtigten
1645 darüber, daß die Rat- männer sich die Freiheit von
der Bezahlung außerordentlicher Abgaben anmaßten (Boysen,
Landrecht von 1572, S. 20 f.).
Für die wichtigen Angelegenheiten, die mit dem Deichwesen zusammen-
hingen, waren der Deichgraf und mehrere Deichrichter bestimmt. Sie ach-
teten darauf, daß alle Deiche - mit den Mitteldeichen -, alle Siele
und Schleusen in gutem Stand gehalten wurden, daß der Anwachs des
Vor- landes gefördert, das Watt erhöht und die Gewalt der schädlichen
Ströme gebrochen wurde. (Durch ein Landesgesetz von 1971 ist diese
alte Aufgabe der Selbstverwaltung aller Marsch- und Küstengemeinden
auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen
woden. Für Nord-friesland hat der Minister diese Aufgabe an seine
nachgeordnete Behörde, das Marschenbauamt (Wasserwirtschaftsamt)
Husum, delegiert.) - Am Rande sei noch das Reskript des Gottorfer Herzogs
Johann Adolf von 1595 vermerkt. Danach verbot er dem Adel sowie den Anverwandten
jeglichen Grundbesitz in den durch ihre Fruchtbarkeit bekannten Marschdistrikten,
also auch auf Altnordstrand, wo das adlige Gut Seegarden hierdurch be-
troffen war, auf dem vorübergehend die v. Meinstorfs saßen.
2.
Welche Familien unserer Vorfahren mögen Zeugen etwa der Flut von
1634, des Einsturzes vom Turm der Alten Kirche im Jahr 1611 oder gar der
ersten Manndränke von 1362 gewesen sein? Propst Julius Peterssen
(1863 bis 1936), der die Peterssen-Chronik geschrieben hat und mütterlicherseits
zur Backsen-Familie gehörte, neigt zu der Ansicht, daß die
Backsens schon zur Zeit des Untergangs von Rungholt (1362) hier lebten;
er vermutet, daß sie sogar bis :ins 12. Jahrhundert zurück
nachweisbar sind. Er stützt sich dabei auf die Angaben in der "Nordfresischen
Chronik" von Anton Heim- reich (1666 in erster, 1668 in zweiter Auflage
in Schleswig erschienen; die zweite Aufl. ist von Nik. Falek 1819 in Tondern
neu herausgegeben wor-den); Heimreichs Frau war eine geborene Backsen,
und er zeigte deshalb an dieser Familie ein besonderes Interesse. Julius
Peterssen nimmt weiter an, daß ein Backsen und ein Levens das Stalleramt
auf Altnordstrand bekleidet haben, das nur den Landeingesessenen zustand.
Der Staller galt als der unmittelbare Vertreter des Landesherrn. - Von
dem Staller Levens besitzt die Alte Kirche aus der Mitte des 15. Jahrhunderts
als Geschenk eine kupferne Taufe und einen Abendmahlskelch. Leidee tappen
wir in der Pellwormer Familienforschung für die Zeit vor 1700 meist
im dunkeln, weil die Kirchenbücher aus der Neuen Kirche nur bis 1715
zurückreichen - das Pastorat ist in dem Jahr mit wertvollen Auf -zeichnungen
abgebrannt - und bei der Alten Kirche erst ab 1750 vorhan-den sind; wir
wissen hier nichts über den Verbleib der Papiere aus frü-herer
Zeit. Erwähnt wird in der Harrsen-Stammtafel im 18. Jahrhundert der
Hofbesitzer Lewe Backsen auf Edenswarf, der Elisabeth Harrsen hei-ratete.
Jedenfalls steht fest, daß die Backsens dort seit Generationen wohnen.
3.
Eine der ältesten nachzuweisenden Pellwormer Familien sind die Tedsens.
Der Deichgraf Friedrich Knut Tedsen (1854-1928), der ungewöhn-lich
große Kenntnisse in der Familienkunde besaß, hat uns seine
Stamm-tafel überliefert. Ich gebe sie sehr gekürzt wieder, um
daran auch zu zei-gen, wie sich die Familiennamen bis 1800 änderten.
Man griff in patrony-mischer Namengebung auf den Vornamen des Vaters zurück
und hing die Endung -sen =- Sohn daran, wie es weitgehend auch sonst im
Herzogtum Schleswig und darüber hinaus im Norden üblich war.
1. Gen.: Rickmer Martensen, 1688 aus Eiderstedt nach Pellworm gekommen,
2. Gen.: Knut Rickmersen, Hausmann bei der Alten Kirche, 3. Gen.: Ratmann
Tede Knutzen (1699-1764), 4. Gen.: Ratmann und Landesgevollmächtigter
Knut Tedzen (1742-82), 5. Gen.: Ratmann Friedrich Knudt Tedsen (1776-1847),
Gen.: Deichgraf Anton Theodor Siegfried Tedsen (1819-97), Gen.: Amtsvorsteher
Hermann Tedsen (1845-1910) und sein Bruder Deichgraf Friedrich Knut Tedsen
(1854-1928). Es ist einleuchtend, daß die frühere Änderung
des Stammnamens von Generation zu Generation die Ahnenforschung erschwert.
Durch eine Verf-ügung von 1771 erfolgte die Einführung von beständigen
Geschlechts-namen, die nach gewisser Zeit auch bei uns beachtet wurde.
Zur Familiengeschichte der Tedsens noch eine kleine Episode, erzählt
om Glogauer Gerichtspräsidenten Hermann Jüngst in seinem Bericht
aus ein "Lebenslauf des Deichgrafen Martin Andresen" (1787-1870),
seines Großvaters: "Im Sommer 1825 stattete der dänische
König der Insei einen esuch ab, ihm zu Ehren gaben die Pellwormer
in der Landvogtel ein Fest-essen und anschließend einen Festball.
Das Silbergerät für die Festtafel stellte Friedrich Knudt Tedsen,
und Friedrich VI. forderte seine Frau, die als Schönheit galt, zum
Ehrentanz auf." Der eben genannte Martin Andre-sen vermählte
sich in zweiter Ehe mit der Tochter Friedrich Knudt Ted-sens, der nur
ungern sein Ja-Wort gab, sah er doch in seinem Schwieger-sohn einen "Emporkömmling
und Eindringling vom Festland"
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