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Pellworm, den 29.07.2010 - 18:39 Uhr

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Date: 29.07.10
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Aus Pellwormer Familienchroniken und Stamm - und Ahnentafeln

von Hermann Petersen

1.
Pellworm war bis zur "zweiten Manndränke" vom 11. Oktober 1634 ein Teil Altnordstrands. Seitdem ist es eine Insel für sich geblieben, deren Be-wohner es nach der Katastrophe aus eigenen Kräften fertigbrachten, inner-halb von 50 Jahren ihre Deiche wiederherzustellen. Erst nach weiteren 250 Jahren ist ein neuer Koog im Vorland Buphever gewonnen worden (1938). Es hat nach 1634 nicht an Sturmfluten gefehlt, die das erstaunliche Werk jener Menschen im 17. Jahrhundert ernstlich bedrohten: z. B. die Weihnachtsflut von 1717, die Flut am 25. Februar 1718 mit überaus hohem Wasser, die Sturmjahre 1791-1796 und schließlich die große Flut vom 3./4. Februar 1825, bei der Pellworm zum letzten mal überschwemmt wor-den ist.
Es sind im 18. Jahrhundert harte Jahre für unsere Ahnen gewesen; die Deichbrüche stürzten sie in Schulden und Elend. Jeder Besitzer, der nicht in der Lage war, seinen Deichabschnitt in Ordnung zu halten, mußte Hab und Gut aufgeben. Die Protokolle etwa aus dem Jahr 1721 berichten davon, wie man nach dem Spadelandsrecht gegen Lorenz Thomsen verfuhr, weil er seinen Deichverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte: Seine Güter wurden beschlagnahmt und er selbst auf die Wache gebracht, damit er nichts beiseite schaffen konnte (L. C. Peters (Hrsg.), Heimatbuch Nord-friesland, Husum 1929, S. 568). Ein grausames Gebot: "De nich will dieken, mutt wieken", aber ein notwendiges Erfordernis! Wohl konnte der Bauer selbst den Spaten oder Rüffel in den Deich stecken; nach 1718 mußte aber jeder, der sein Land losschlagen wollte, zuvor einen Eid leisten, daß ihm die Erhaltung der Deiche unmöglich sei.
Wir sind durch eine fortgeschrittene Technik im 19. und in diesem Jahr-hundert weiter gekommen, doch sind die Gefahren immer noch nicht ge-bannt. Bedenken wir, daß die Insel bis auf den Bupheverkoog unter MThw liegt, ja z. T. sogar unter NN! Die Sturmkatastrophe des Jahres 1953, die den Niederlanden entsetzlichen Schaden zufügte, mahnte uns, die Pellwor-mer Deiche um 2 Meter zu erhöhen - und unsere Insel überstand vor zehn Jahren, am 16./17. Februar 1962, die bisher höchste Sturmflut gegen die Küsten der südlichen Nordsee. 1953 war es unser Landsmann Dr.-Ing. E. h. Johann M. Lorenzen, damals der Präsident der Wasser- und Schiffahrts-direktion in Kiel, der anläßlich eines Heimatabends in Blohms Gasthof eindringlich auf die Gefahren durch den Heverstrom hinwies; es wäre heute noch verwegen zu sagen: "Trutz, Blanke Hans!"
Pellworm ist 37 kM2 groß und wird von 1700 Menschen bewohnt, deren Familien dort zum großen Teil 200 Jahre und länger leben. Es gibt erfreu-licher weise manche Familienchroniken, Stamm- und Ahnentafeln, anhand derer einiges über etliche Familie berichtet werden soll, vorher ist es aber nötig, von der kommunalen Selbständigkeit vor der preußischen Zeit ein wenig anzudeuten.
Das Nordstrander Landrecht von 1572 ist in mittelniederdeutscher Spra-che von Herzog Johann dem Älteren als Landesherrn verordnet worden, wurde aber später im allgemeinen in einer von dem Chronisten Anton Heimreich (1626-1685) angefertigten hochdeutschen Übersetzung gebraucht. Es garantierte auch den Pellwormern ein eigenes Recht. (Zum Text und dem ganzen Fragenkomplex s. Kurt Boysen, Das Nordstrander Landrecht von 1572, Quellen und Forschungen zur Gesch. Schlesw.-Holsteins, Dd. 54, Neurnünster 1967.) - Die vier von ihresgleichen vorgeschlagenen und vorn vorgelf Der P12 Amtmann in Husum ernannten Pellwormer Ratmänner, und zwar zwei Zielsel durchweg wohlhabende und angesehene Bauern aus jedem Kirchspiel, doch i sowie drei Ratmänner von den Halligen als Beisitzer bildeten zusammen einige das Pellwormer Ding-Gericht, das unter freiem Himmel oder im Kirch- andere spielskrug der Alten Kirche abgehalten wurde. Das Amt des Landesvor-stehers endete mit dem Tode; er konnte es auch aufgeben, wenn er meinte, seinen Pflichten aus Altersschwäche oder krankheitshalber nicht mehr nachkommen zu können. Er leistete beim Antritt den Eid, daß er nicht nach Gunst, Freundschaft oder Feindschaft richten noch zu Recht helfen wolle, sondern einem jeden, er sei arm oder reich, einheimisch oder ausheimisch, Recht nach seinem höchsten Verstande verspreche. Das Gerichtsbuch führte der Landschreiber, der daneben noch andere wichtige Aufgaben zu erfüllen hatte und ein studierter Mann war.
1704 baten die Pellwormer den Herzog, er möge auf der Insel die vier Gevollmächtigten, die es seit langem gab, wählen lassen; dem wurde ent-sprochen. Die Aufgabe der Landesbevollmächtigten war es, u. a. die Land- schaftsrechnungen mit aufzustellen, Einnahmen und Ausgaben der Harde zu überwachen und darauf zu achten, daß die Landschaft in Einklang mit ihren Rechten und Privilegien verwaltet wurde. Als kommunales Kontroll- organ überprüften sie auch, ob die Ratmänner ihr Amt regelmäßig verwal-teten. So beschwerten sich die Bevollmächtigten 1645 darüber, daß die Rat- männer sich die Freiheit von der Bezahlung außerordentlicher Abgaben anmaßten (Boysen, Landrecht von 1572, S. 20 f.).
Für die wichtigen Angelegenheiten, die mit dem Deichwesen zusammen- hingen, waren der Deichgraf und mehrere Deichrichter bestimmt. Sie ach- teten darauf, daß alle Deiche - mit den Mitteldeichen -, alle Siele und Schleusen in gutem Stand gehalten wurden, daß der Anwachs des Vor- landes gefördert, das Watt erhöht und die Gewalt der schädlichen Ströme gebrochen wurde. (Durch ein Landesgesetz von 1971 ist diese alte Aufgabe der Selbstverwaltung aller Marsch- und Küstengemeinden auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen woden. Für Nord-friesland hat der Minister diese Aufgabe an seine nachgeordnete Behörde, das Marschenbauamt (Wasserwirtschaftsamt) Husum, delegiert.) - Am Rande sei noch das Reskript des Gottorfer Herzogs Johann Adolf von 1595 vermerkt. Danach verbot er dem Adel sowie den Anverwandten jeglichen Grundbesitz in den durch ihre Fruchtbarkeit bekannten Marschdistrikten, also auch auf Altnordstrand, wo das adlige Gut Seegarden hierdurch be- troffen war, auf dem vorübergehend die v. Meinstorfs saßen.

2.
Welche Familien unserer Vorfahren mögen Zeugen etwa der Flut von 1634, des Einsturzes vom Turm der Alten Kirche im Jahr 1611 oder gar der ersten Manndränke von 1362 gewesen sein? Propst Julius Peterssen (1863 bis 1936), der die Peterssen-Chronik geschrieben hat und mütterlicherseits zur Backsen-Familie gehörte, neigt zu der Ansicht, daß die Backsens schon zur Zeit des Untergangs von Rungholt (1362) hier lebten; er vermutet, daß sie sogar bis :ins 12. Jahrhundert zurück nachweisbar sind. Er stützt sich dabei auf die Angaben in der "Nordfresischen Chronik" von Anton Heim- reich (1666 in erster, 1668 in zweiter Auflage in Schleswig erschienen; die zweite Aufl. ist von Nik. Falek 1819 in Tondern neu herausgegeben wor-den); Heimreichs Frau war eine geborene Backsen, und er zeigte deshalb an dieser Familie ein besonderes Interesse. Julius Peterssen nimmt weiter an, daß ein Backsen und ein Levens das Stalleramt auf Altnordstrand bekleidet haben, das nur den Landeingesessenen zustand. Der Staller galt als der unmittelbare Vertreter des Landesherrn. - Von dem Staller Levens besitzt die Alte Kirche aus der Mitte des 15. Jahrhunderts als Geschenk eine kupferne Taufe und einen Abendmahlskelch. Leidee tappen wir in der Pellwormer Familienforschung für die Zeit vor 1700 meist im dunkeln, weil die Kirchenbücher aus der Neuen Kirche nur bis 1715 zurückreichen - das Pastorat ist in dem Jahr mit wertvollen Auf -zeichnungen abgebrannt - und bei der Alten Kirche erst ab 1750 vorhan-den sind; wir wissen hier nichts über den Verbleib der Papiere aus frü-herer Zeit. Erwähnt wird in der Harrsen-Stammtafel im 18. Jahrhundert der Hofbesitzer Lewe Backsen auf Edenswarf, der Elisabeth Harrsen hei-ratete. Jedenfalls steht fest, daß die Backsens dort seit Generationen wohnen.

3.
Eine der ältesten nachzuweisenden Pellwormer Familien sind die Tedsens. Der Deichgraf Friedrich Knut Tedsen (1854-1928), der ungewöhn-lich große Kenntnisse in der Familienkunde besaß, hat uns seine Stamm-tafel überliefert. Ich gebe sie sehr gekürzt wieder, um daran auch zu zei-gen, wie sich die Familiennamen bis 1800 änderten. Man griff in patrony-mischer Namengebung auf den Vornamen des Vaters zurück und hing die Endung -sen =- Sohn daran, wie es weitgehend auch sonst im Herzogtum Schleswig und darüber hinaus im Norden üblich war. 1. Gen.: Rickmer Martensen, 1688 aus Eiderstedt nach Pellworm gekommen, 2. Gen.: Knut Rickmersen, Hausmann bei der Alten Kirche, 3. Gen.: Ratmann Tede Knutzen (1699-1764), 4. Gen.: Ratmann und Landesgevollmächtigter Knut Tedzen (1742-82), 5. Gen.: Ratmann Friedrich Knudt Tedsen (1776-1847), Gen.: Deichgraf Anton Theodor Siegfried Tedsen (1819-97), Gen.: Amtsvorsteher Hermann Tedsen (1845-1910) und sein Bruder Deichgraf Friedrich Knut Tedsen (1854-1928). Es ist einleuchtend, daß die frühere Änderung des Stammnamens von Generation zu Generation die Ahnenforschung erschwert. Durch eine Verf-ügung von 1771 erfolgte die Einführung von beständigen Geschlechts-namen, die nach gewisser Zeit auch bei uns beachtet wurde. Zur Familiengeschichte der Tedsens noch eine kleine Episode, erzählt om Glogauer Gerichtspräsidenten Hermann Jüngst in seinem Bericht aus ein "Lebenslauf des Deichgrafen Martin Andresen" (1787-1870), seines Großvaters: "Im Sommer 1825 stattete der dänische König der Insei einen esuch ab, ihm zu Ehren gaben die Pellwormer in der Landvogtel ein Fest-essen und anschließend einen Festball. Das Silbergerät für die Festtafel stellte Friedrich Knudt Tedsen, und Friedrich VI. forderte seine Frau, die als Schönheit galt, zum Ehrentanz auf." Der eben genannte Martin Andre-sen vermählte sich in zweiter Ehe mit der Tochter Friedrich Knudt Ted-sens, der nur ungern sein Ja-Wort gab, sah er doch in seinem Schwieger-sohn einen "Emporkömmling und Eindringling vom Festland"



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