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Date: 29.07.10 Time: 18:43:15 User online: 5 Heute: 182 Gestern: 229 Gesamt: 8234 |
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INSEL-ZEITUNG
Studio Pellworm
2251 PELLWORM
04844/687
Redaktionelle Mitarbeiter: Josie Bey
Alfred Dethlefsen
Jons Drawert
Erwin Fiera
Wilhelm Gohde
Philipp Goedeking
Sönje Hansen
Angelika Leners
Rolf Lohmeyer,
Johann E. Lucht
Thies Martensen jr.
Hauke Martensen
Friedrich Petersen,
Dr. Markus Petersen
Hellfried Schulze
Gerda Smorra
Henry Smorra
Bernd Thornsen
Johann Wilsterman
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Pro & Contra "Pidder
Lüng"
In der November-Ausgabe berichteten wir über den geplan-ten
Neubau einer Fähre der NPDG und über eine weitere neue Fähre
des Schiffers Heinz von Holdt, die am 8. Dezember den Fährbetrieb
aufnehmen sollte. Das die "Pidder Lüng" bei der NPDG und
ihrem Geschäftsfüh-rer Alfred Dethlefsen keine "großen
Begeisterungsstürme" hervorrief, ist verständlich.
Hatte doch die NPDG bisher ganz allein und manchmal auch
ziemlich "selbstherrlich" (Fahrplangestaltung, Unterstand usw.)
agieren können. Kritik und Anregungen konnten oft abgetan werden,
da man ohne Konkurrenz war, eine klare Monopolstellung hatte und diese
auch ausnutzte (geschäft-lich gesehen - vielleicht verständlich).
Aber wie überall, wo die "Macht" konzentriert
ist auf eine Person und dieser es schwer fällt zu trennen zwischen
privaten, geschäftlichen und kommunalen Interessen, hat man dann
auch noch mit Repressalien zu rechnen.
Eine Unterstützung bekommt man dann nicht vom Bürqermeister
und nicht vom Amtsvorsteher, da diese wichtigen Ämter leider alle
in der Hand einer einzigen Person sind. Losgelöst von den Personen
hätte sich diese Geschichte vor uns auch völlig "normal"
so abspielen können:
- Der Geschäftsführer der NPDG unternimmt alles,
um die leidige Konkurrenz zu bekämpfen. Einmal, um für seinen
Betrieb den größtmöglichen Gewinn zu erzielen und zum
anderen, um die Monopolstellung zu hatten.
- Der Bürgermeister weiß zwar um die Verdienste
der NPDG und ihres Geschäftsführers, weiß aber auch, daß
eine bessere Verkehrsanbindung für Pellwormer und Gäste wichtig
ist. Er bemüht sich darum, die beiden Konkurrenten an einen Tisch
zu bringen (gemeinsame Fahrplangestaltung, Verkehrsver-bund usw.) da gleichzeitig
für ihn feststeht, daß durch den neuen Betrieb a) zusätzliche
neue Arbeitsplätze geschaffen werden und b) die Gemeinde auch steuerlich
davon profitiert
- Das Amt Pellworm und damit der Amtsvorsteher (zuständig
für den Hafen Pellworm) macht sich zwar Gedanken über eine Vergrößerung
des Hafens, wird aber dem Besitzer der neuen Fähre, wenn dieser vorstellig
wird, jedmögliche Unterstützung geben, um ihn durch den Paragraphen-
und Vorschriftenwald zu helfen. Nun, auf Pellworm lief das ganze aber
ein bißchen anders ab.
Dem Schiffer Heinz von Holdt kann man den Vorwurf nicht ersparen,
daß er bei einem Geschäft dieser Größenordnung ziemlich
"naiv" vorging. Er verließ sich auf mündliche Zu-
oder Absagen von mehr oder weniger kompetenten Leuten.
Da man aber weiß, daß gerade auf dem Behördenweg
der Mensch "kaum" noch eine Rolle spielt, sondern nur noch nach
Verordnungen, Erlassen und Gesetzen entschieden wird (und dieses nicht
nur auf Pellworm) hat man sich alles schriftlich geben zu lassen. Ausnahmen
bestätigen auch hier nur die Regel.
Im Folgenden nun der Versuch einer Zusammenfassung von Beschlüssen
und Meinungen, damit sich jeder selbst ein Bild über diese "unwürdige"
Auseinandersetzung machen kann.
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Nach Erscheinen eines Artikels in den HN (Husumer Nach-richten)
von der Aussage ähnlich dem Artikel in der November- Ausgabe der
PIZ, erschien am 30.10.78 in der HN der folgende Leserbrief:
"Bestimmt die schlechteste Lösung"
Die Artikel über den künftigen Schiffsverkehr ab Strucklah-nungshörn
könnten den Eindruck erwecken, als wäre die NPDG erst nach Ankündigung
der Konkurrenz durch die "Pidder Lüng" - denn als solche
ist sie gedacht und soll sie auch bedeuten - wach geworden und lasse deswegen
einen größeren Neubau bei der Husumer Werft durchführen.
Tat-sächlich wird diesetwegen schon seit 1976 verhandelt * 3.600.000
Mark sind für die kleine Reederei nun nicht einmal so kurz mit der
linken Hand zu finanzieren.
Wie gut Wir daran taten, als Träger des öffentlichen Insel-
Festland-Verkehrs schon lange vor Beratung und Verabschie-dung des Landeswassergesetzes
1971 zur Abschätzung des finanziellen Risikos die Konzessionierung
- ähnlich wie im Personenbeförderungsgesetz - auch für
Fährlinien zu fordern, zeigt sich jetzt. Ob mit oder ohne unser Dazutun
ist diese Forderung in das Landeswasser-Gesetz eingeflossen, indem Errichtung
und Betrieb einer Fähre genehmigungs-pflichtig sind.' Anderenfalls
hätte das finanzielle Risiko des Verkehrsträgers gar, nicht
eingegangen werden können, beträgt die investition für
unseren Kleinbetrieb doch immerhin über fünf Millionen Mark,
um den Verkehr ordentlich bewältiqen zu können. Ordentlicher
Verkehr heißt in unserem Fall:
1. Vorhalten einer ausreichenden Fährkapazität auch für
Spitzenzeiten,
2. Besorgung des Anschlußverkehrs vom Anleger in die Kreis-stadt
und zur Bahnstation Husum durch den vertraglichen Ge-meinschaftsverkehr
Autokraft/NPDG,
3. Bevorzugte Krankenbeförderung zu jeder Tag- und Nacht-zeit, auch
außerhalb des Fahrplans,
4. Unentgeltliche Beförderung nach dem Gesetz für die unentgeltliche
Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbe-Schädigten sowie von
anderen Behinderten im Nahverkehr,
5. Annahme von Bundeswehrgutscheinen für Familienheim-fahrten und
Dienstreisen zur Verrechnung mit dem Bundes-wehrverwaltungsamt,
6. Vertrag mit der Bundespost zur täglichen Postsachenbe-förderung,
7. Vertrag mit der Bundesbahn zur Stückgut-Flächenbedie-nung
und des Haus/Haus-Gepäckverkehrs (für uns eine Defizit-Einrichtung),
8. Bevorrechtigte Transporte zur Abwehr von Katastrophen oder Beseitigung
deren Schäden,
9. Vertragliche Beförderung von verendeten Tieren und Kon-fiskaten
zur Tierkörperverwertung,
10. Vorhaltung und Besetzung des Güterschuppens für An- und
Auslieferung von Stückgut und Entgegennahme von Beförderungsanmeldungen.
In Anbetracht des Umstandes, daß die Beförderungsentgelte vom
Wirtschaftsministerium festgesetzt werden und die Mehr-einnahmen während
der lukrativen Sommermonate die Defizi-te der verkehrsarmen Wintermonate
ausgleichen müssen, führt das Abkassieren der Einnahmespitzen
durch die Kon-kurrenz zu Verlusten, die bei Zulassung dieses Mitbewerbers
von der öffentlichen Hand aufgefangen werden müssen oder aber
zum Antrag der Entbindung aus der Verkehrsverpflich-tung führen müßte.
Das wäre bestimmt die schlechteste Lösung. Geschäftsführung
der Neuen Pellwormer Dampfschiffahrts-GmbH
Alfred Dethlefsen
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Am 20.11.78 erließ der Amtsvorsteher einen Verwaltungsakt
in Form einer Festsetzung. Auszug aus der Bekanntmachung - über die
Festsetzung der Hafengrenzen und der Benutzung im Hafen Pellworm.
§ 3 Ausschluß von Bauten und Flächen
Ausgenommen von der öffentlichen Nutzung innerhalb der in §§
1 und 2 festgelegten Grenzen des Hafengebietes sind gemäß §
8 Hafenverordnung nachstehende Anlagen und Flächen:
1. Der Parkplatz an dem Rummeldeich unmittelbar ostwärts der Bunkerstation
Martensen in Größe von 32,50 m Länge und 5,50 m Breite
(rd. 179 qm), für den jeweiligen Besitzer von Blohms Gasthof.
2. die Bunkerstation der Fa. Karl Martensen, Pellworm,
3. die bebaute Parzelle19/5 (BlohmsGasthof) von und bis zur LIO 97 auf
der Linie des hafenseitigen Böschungsfußes,
4. der hafenseitige Schleusenauslauf auf der Linie der ganzen Breite der
Stirnseite des Hafenbeckens bis zur östlichen Straßengrenze
der LIO 97,
5. drei Taxi-Parkplätze mit Zufahrt am Fähranleger,
6. die Anlagen der Neuen Pellwormer Darnpfschiffahrtsge-sellschaft (Wiegehaus,
Viehverladerampe, Güterschuppen, Betonverladerampe mit Anschlußvorrichtungen
zum Löschen von Heizöl sowie der gemeindlichen Verkehrsfläche
nördlich des beweglichen Fähranlegers sowie der Liegekaie mit
den Anlagen der NPDG (Wasser-, Strom-, Ölleitungen und den Viehanbindevorrichtungen).
7. Der bewegliche Fähranleger mit einer davor liegenden Wasserfläche
in Größe von 40 x 11 m, einer Liegekale einschließlichderdavorliegendenWasserflächevon40x11m
und ein Liegeplatz an der Südkaie in der Größe von 20
x 7 m (beginnend 65 m vom Schleusenmund).
§ 4 Inkrafttreten
Diese Festsetzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Pellworm,
den 20. November 1978 Amt Pellworm Amtsvorsteher örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrage Delts
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Am 21.11.78 auf einer Zweckverbandssitzung auf Nordstrand
wird Heinz von Holdt die Nutzung des Fähranlegers Struck-lahnungshörn
unter der Voraussetzung gestattet, daß die NPDG nicht behindert
wird. Die Entscheidung trifft der Hafenmeister. Keinem der Antragsteller
- also weder der NPDG noch Heinz von Holdt - wird ein fester Liegeplatz
zugestanden.
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Am 8.11.78 Leserbrief in den HN von Knud Knudsen.
Mit Sicherheit die schlechteste Lösung
Jeder Niedergang einer Demokratie begann damit, daß einzel-nen Menschen
oder kleineren Randgruppen unter fadenschei-nigen Gründen ihre verbrieften
Rechte genommen wurden, das Volk war hiervon scheinbar nicht betroffen,
man sollte die Betonung auf scheinbar legen. Unsere jüngste Vergangenheit
hat gezeigt, daß eine Demokratie mit allen Vorzügen und Nach-teilen
nur Bestand haben kann, wenn man auch den kleinsten Anfängen, die
diese Demokratie untergraben wollen, Einhalt gebietet.
Somit komme ich zum eigentlichen Zweck meines Briefes. Wie aus früheren
Artikeln dieser Zeitung bekannt ist, hat der Schiffer Heinz v. Holdt die
Absicht, eine Fährverbindung zwischen Nordstrand und Pellworm zu
eröffnen. Diese Maßnahrne hat verständlicherweise nicht
die Gegenliebe der Monopolinhaberin NPDG gefunden. Am 20. November nun
verfügte der Amtsvorsteher von Pellworm, daß ab sofort der
Fähranleger und außerdem 60 Meter Kaianlagen für die öffent-liche
Nutzung gesperrt seien. Unbeteiligte und Uninformierte werden nun sagen,
er wird seine Gründe gehabt haben, tatsächlich hatte er diese
Gründe. Wenn man nämlich weiß, daß der Amtsvorsteher
von Pellworm und der Geschäftsfüh-rer der NPDG identisch sind,
wird wohl auch dem letzten Zweifler klar, was hier vor sich geht. Sollte
eine solche Maßnahme rechtlich abgesichert sein, sollte nicht nur
ich um unsere demokratischen Rechte bangen.
Knud Knudsen, Pellworrn
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Am 29.11. Leserbrief von Wolfgang Schilke in den HN
Heinz v. Holdt und die Fähre
Auf Pellworm gibt es zur Zeit ein Thema, über das jeder spricht:
die neue Fähre "Pidder Lyng" von Heinz v. Holdt. Jeder,
der auf Pellworm lebt, kennt aus mehrfacher eigener Erfahrung die schlechte
Verkehrsanbindung ans Festland. Jetzt soll diese Verkehrsanbindung durch
die Fähre "Pidder Lyng" verbessert werden.
Kein Verantwortlicher auf Pellworm, der für sich in Anspruch nehmen
will, sich für die Belange der Bevölkerung einzuset-zen, kann
gegen die neue Fähre von Heinz v. Holdt sein. Denn mit dieser Fähre
steigt zwangsläufig die Zahl der Fährfahrten - eine Verbesserung
der Verkehrsanbindung ist damit gewährleistet. Oder ist da. noch
ein Haken? Ist diese Fähre deshalb nicht gut, weil sie nicht der
NPDG gehört?
Ich, als Pellwormer FDP-Vofsitzender, erkläre dazu, daß diese
Haltung dem Prinzip der sozialen` Marktwirtschaft einen "Schlag ins
Gesicht" versetzt. Zu diesem Schlag haben jetzt der Bürgermeister
(CDU), gleichzeitig Amtsvorsteher und In Personalunion Geschäftsführer
der NPDG, und der SPD- Kreistagsabgeordnete der Insel ausgeholt. Der eine
durch eine wundersame Gesinnungswandlung; erst war er samt seiner Partei,
wie er es Heinz v. Holdt selbst erklärte, für die neue Fähre.
Heute ist er dagegen. Was könnte dahinter stecken ... ? Hier ist
die Pellwormer SPD aufgerufen, klar zu klären, ob sie in dieser Frage
für die Pellwormer Bevölkerung eintritt, oder ob sie sich vor
den Karren der Geschäftsinteressen der NPDG spannen lassen will.
Der Bürgermeister und Amtsvorsteher, der kraft Amtes aufge-fordert
ist, sich für das Wohl der Pellwormer Bevölkerung einzusetzen,
hat am 20.11.1978 (Heinz v. Holdt will am 7.12.1978 fahren) als Amtsvorsteher
eine Verordnung erlas-sen. Die Stoßrichtung dieser Verordnung ist
jedermann klar: die neue Fähre soll den beweglichen FähranlegerderGenlein-de
(nicht Amt) nicht nutzen können.
Auszug aus der Verordnung: "Ausgenommen von der öffentli-chen
Nutzung innerhalb der in ff 1 und 2 festgelegten Grenzen des Hafengebietes
sind gemäß § 8 Hafenverordnung nachste-hende Anlagen und
Flächen: 7. Der bewegliche Fähranleger mit einer davor liegenden
Wasserfläche in Größe von 40 x 11 n' ..." Der Text
dieser Verordnung sagt also folgendes* daß öffent-liche Nutzung
am beweglichen Fähranleger ausgeschlossen ist. Der Amtsvorsteher
scheint hier ein juristisches Eigentor geschossen zu haben. Als Amtsvorsteher
untersagt er sich als Geschäftsführer der NPDG, mit seinen Fähren
den bewegli-chen Anleger zu benutzen. Denn nach dem Grundsatz der Gesetzesgleichheit
kann dieses Verbot ja nicht nur Heinz v. Holdt treffen, sondern ebenfalls
die Fähren der NPDG. Der ' Pellwormer Amts- und Gemeindeverwaltung
scheint dieses Thema so heiß zu sein, daß eine"Maulkorbverfügung"
herhalten mußte. Allen Mitarbeitern ist es untersagt worden, sich
zu dem Thema"Fähre" zu äußern. Ich, als FDP-Vorsitzender,
stelle mich eindeutig hinter Heinz v. Holdt und fordere die Pellwormer
Gemeindevertretung auf, einen Beschluß zu fassen, der klar macht,
daß der Pellwormer Hafen für alle da ist, nicht nur für
die NPDG.
Wolfgang Schlike, Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Pellworm
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Am 5.12. Leserbrief von Alfred Dethlefsen in den HN
Von keiner Sachkenntnis getrübt
Mit Interessiertheit habe ich die von keiner Sachkenntnis getrübte
Äußerung von Knud Knudsen gelesen. Wenn Knud Knudsen seinem
Schwager Heinz von Holdt so tatkräftig im Rahmen der Famillenhilfe
unter die Arme greifen will, dann wäre er gut beraten, sich künftig
das durchzulesen, worüber er schreibt. Sollte ihm dann das nötige
Verständnis fehlen, die Rechtslage zu überblicken - was ja durchaus
keine Schande ist -, ist es immer noch besser sich bei Fachleuten beraten
zu lassen, die auch von der Materie etwas verstehen.
Alfred Dethlefsen Amtsvorsteher von Pellworm
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Am Leserbrief der SPD in den HN
Nicht vor Karren spannen lassen
Zu dem Leserbrief in der Ausgabe vom 29.11.1978 von Wolfgang Schilke,
Vorsitzender des FDP- Bezirksverbandes Pellworm, muß der SPD- Ortsverein
Pellworm folgendes feststellen:
1. Der SPD-Ortsverein Pellworm und der SPD - Kreistagsabge-ordnete Andreas
Jensen verwehren sich entschieden gegen die Behauptungen, daß die
SPD sich vor den "Karren der Geschäftsinteressen der NPDG spannen
lassen will" und der SPD - Kreistagsabgeordnete "eine wundersame
Gesinnungs-wandlung durchgemacht hat".
2. SPD-Vorstand und -Fraktion beschäftigen sich bereits in mehreren
Sitzungen mit der Situation im Hafen Pellworm, zuletzt in einer Sitzung
am 27.11.1978.
3. Mit Datum vom 29.11.1978 beantragten alle drei Mitglieder der SPD-Fraktion
in der Gemeindevertretung Pellworm (An-dreas Jensen, Heinz Lützen,
Kurt Palmhoff) und ein Gemein-devertreter der Wählergemeinschaft
Pellworm beim Bürger-meister der Gemeinde Pellworm gemäß
§ 34 der Gemeindeordnung für Schieswig-Holstein eine öffentliche
Gemeinde-vertretersitzung zum nächstmöglichen Termin, nach Möglich-keit
zum 6.12.1978, 20 Uhr, mit folgendem Beratungsgegen-stand: "Information
und Debatte über die Situation im Hafen Pellworm sowie Beschlußfassung
zum Antrag von Herrn Heinz von Holdt auf Benutzung des Fähranlegers
im Hafen Pellworm -für sein Fährschiff".
4. Diese beantragte Gemeindevertretersitzung ist bereits zwischenzeitlich
vom Herrn Bürgermeister der Gemeinde Pellworm zum 6.12.1978 um 20
Uhr in der Schankwirtschaft von Johannes Jensen, mit dem o.a. Tagesordnungspunkt
einberufen worden. Während dieser öffentlichen Sitzung kann
jeder interessierte Einwohner sich eingehend über alle anste-henden
Probleme, auch rechtlicher Art, informieren. Die Bürger wären
gut beraten, an dieser Sitzung als Zuhörer teilzunehmen, um aus erster
Hand wichtige Informationen zu erhalten. Es ist nur zu hoffen, daß
durch diese Sitzung die Unklarheiten, Gerüchte, Halbwahrheiten und
rechtlichen Unkenntnisseaus-geräumt und in Zukunft diese Angelegenheit
ohne den polemi-schen Stil des Herrn Schlike diskutiert werden kann.
5. Außerdem stellen wi rfest, daß der bei der Gemeindewahl
im Frühjahr 1978 in Pellworm von der Bevölkerung nicht gewählte
FDP-Spitzenkandidat Wolfgang Schilke für die Zukunft gut beraten
wäre, sich vor der Abfassung von "polemischen Leser-briefen"
über die rechtliche Wertung einer Angelegenheit vorher genauestens
zu informieren.
6. Die SPD Pellworm kann für die Bürger der Gemeinde Pell-worm
nur hoffen, daß beide Reedereien, sowohl die NPDG als auch Heinz
von Holdt durch die erhofften steigenden Fracht-raten bestehen bleiben
und nicht ein ruinöser Wettbewerb, der letztlich zu Lasten der Pellwormer
Bevölkerung eintreten würde, stattfindet.
SPD-Ortsverein Pellworm, der Vorstand Heidrun Albrecht, Schriftführerin
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Dann am 6.12.78 auf Antrag der SPD-Fraktion (Andreas Jensen,
Heinz Lützen, Kurt Palmhoff) und eines Mitgliedes der Wählergemeinschaft
(Heinz Clausen) eine öffentliche Ge-meindevertretersitzung mit folgendem
Beratungsgegenstand: Informationen und Debatte über die Situation
im Hafen Pell-worm sowie Beschlußfassung zum Antrag Heinz von Holdt
auf Benutzung des Fähranlegers im Hafen Pellworm für sein Fähr-schiff.
Einstimmiger Beschluß: Heinz von Holdt darf den Fähranleger
zum Laden und Löschen benutzen.
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hn. Pellworm/Nordstrand. Die neue Pell-wormer Fähre
Pidder Lüng» nimmt heute (15.) den Fährverkehr zwischen
den Inseln Nordstrand und Pellworm auf. Die Fähre legt erstmals um
10 Uhr im Nordstrander Hafen Strucklahnungshörn ab. Um den Be-trieb
dieser von dem Pellwormer Reeder v. Holdt in Dienst gestellten Fähre
war es - wie mehrfach berichtet - auf der Insel zu politischen Querelen
gekommen.
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Endlich alles gut - das war die Meinung vieler Pellwormer
-doch weit gefehlt. Jetzt ging es erst richtig los. Die Behinderungen
zwischen den beiden Kontrahenten dauern an. Mannschaften und Kapitäne
werden (ob sie wollen oder nicht) mit hineingezogen. Die Anzeigen häufen
sich. Gleichzeitig wird aber jetzt auch die Auseinandersetzung zur Sache
auf die private Ebene verlegt. Das alte Spielchen um Jemanden "kaputt
zu machen".
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Am 14.12.78 Frage an Alfred Dethlefsen:
Ist es richtig, daß Sie durch Ihren Anwalt bei Wolfgang Schilkes
vorgesetzter Dienststelle vorstellig wurden?
Seine Antwort: "Ja, das stimmt. Ich werde gegen Schilke alle strafrechtlichen
oder zivilrechtlichen Möglichkeiten aus-nutzen.
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Frage an Wolfgang Schilke:
Die SPD spricht ihnen ab, daß sie sich vor Abfassung Ihres Leserbriefes
über die rechtliche Angelegenheit informiert hätten. "Wenn
die Pellwormer SPD mir den Rat gibt; mich vor der Abfassung eines Leserbriefes
über die rechtliche Wertung einer Angelegenheit genauestens zu informieren,
dann kann ich nur sagen, genau das habe ich getan (auch die Pellwormer
SPD?). Ich gebe gerne die Meinung des Rechtsanwaltes wieder, der natürlich
nicht über Recht oder Unrecht entscheidet, dies steht bekanntermaßen
nur den Gerichten zu. Meinung des Rechtsanwaltes: Denn durch § 3
Ziffer 7 ist grundsätzlich auch die NPDG von der öffentlichen
Nutzung des beweglichen Fähranlegers ausgeschlossen, es sei denn,
das Recht zur Sondernutzung wird ihr ausdrücklich zugestan-den.'
Dies ist bekanntermaßen nicht geschehen. Ich habe erfahren, daß
der Amtsvorsteher sich an meine vorge-setzte Dienststelle gewandt hat
(ich bin Polizeibeamter). Daraufhin habe ich mich an Uwe Ronneburger,
den Landes-vorsitzenden meiner Partei, gewandt, der mir zugesagt hat,
die Angelegenheit rechtlich zu prüfen und danach gegebenenfalls weitere
Schritte einzuleiten.
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Frage an Knud Knudsen
Sie haben es abgelehnt, in den "HN" auf den Leserbrief von Alfred
Dethlefsen zu antworten. Warum? "Eigentlich erübrigt sich diese
Frage. Wenn Sie nämlich den Zusammenhang kennen, der zwischen meinem
Leserbrief und der Festsetzung des Amtsvorstehers besteht, und wenn Sie
dann den Antwortbrief von Dethlefsen gelesen haben, muß Ihnen doch
klar werden, daß ich auf einen solchen, von keiner Sachlichkeit
getrübten Brief, nicht antworten kann. Dethlefsen geht in keinem
Punkt auf meine Kritik ein, statt dessen versucht er, in seinem relativ
kurzen Pamphlet, mich der Dummheit zu bezichtigen. Tatsächlich muß
ich zugeben, daß ich nicht sehr klug bin, aber ich habe meinen gesunden
Menschenverstand, ebenso wie ein gesundes Rechtsempfinden. Deshalb habe
ich auf diese Fest-setzung nicht mit Sachkenntnis, sondern emotional reagiert.
Wenn Dethlefsen in seiner Eitelkeit gekränkt ist, und auf sachliche
und belegbare Kritik mit solchen persönlichen Anwürfen reagiert,
so ist das seine Sache."
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