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Pellworm, den 29.07.2010 - 18:43 Uhr

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Date: 29.07.10
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Pro & Contra "Pidder Lüng"

In der November-Ausgabe berichteten wir über den geplan-ten Neubau einer Fähre der NPDG und über eine weitere neue Fähre des Schiffers Heinz von Holdt, die am 8. Dezember den Fährbetrieb aufnehmen sollte. Das die "Pidder Lüng" bei der NPDG und ihrem Geschäftsfüh-rer Alfred Dethlefsen keine "großen Begeisterungsstürme" hervorrief, ist verständlich.

Hatte doch die NPDG bisher ganz allein und manchmal auch ziemlich "selbstherrlich" (Fahrplangestaltung, Unterstand usw.) agieren können. Kritik und Anregungen konnten oft abgetan werden, da man ohne Konkurrenz war, eine klare Monopolstellung hatte und diese auch ausnutzte (geschäft-lich gesehen - vielleicht verständlich).

Aber wie überall, wo die "Macht" konzentriert ist auf eine Person und dieser es schwer fällt zu trennen zwischen privaten, geschäftlichen und kommunalen Interessen, hat man dann auch noch mit Repressalien zu rechnen.

Eine Unterstützung bekommt man dann nicht vom Bürqermeister und nicht vom Amtsvorsteher, da diese wichtigen Ämter leider alle in der Hand einer einzigen Person sind. Losgelöst von den Personen hätte sich diese Geschichte vor uns auch völlig "normal" so abspielen können:

- Der Geschäftsführer der NPDG unternimmt alles, um die leidige Konkurrenz zu bekämpfen. Einmal, um für seinen Betrieb den größtmöglichen Gewinn zu erzielen und zum anderen, um die Monopolstellung zu hatten.

- Der Bürgermeister weiß zwar um die Verdienste der NPDG und ihres Geschäftsführers, weiß aber auch, daß eine bessere Verkehrsanbindung für Pellwormer und Gäste wichtig ist. Er bemüht sich darum, die beiden Konkurrenten an einen Tisch zu bringen (gemeinsame Fahrplangestaltung, Verkehrsver-bund usw.) da gleichzeitig für ihn feststeht, daß durch den neuen Betrieb a) zusätzliche neue Arbeitsplätze geschaffen werden und b) die Gemeinde auch steuerlich davon profitiert

- Das Amt Pellworm und damit der Amtsvorsteher (zuständig für den Hafen Pellworm) macht sich zwar Gedanken über eine Vergrößerung des Hafens, wird aber dem Besitzer der neuen Fähre, wenn dieser vorstellig wird, jedmögliche Unterstützung geben, um ihn durch den Paragraphen- und Vorschriftenwald zu helfen. Nun, auf Pellworm lief das ganze aber ein bißchen anders ab.

Dem Schiffer Heinz von Holdt kann man den Vorwurf nicht ersparen, daß er bei einem Geschäft dieser Größenordnung ziemlich "naiv" vorging. Er verließ sich auf mündliche Zu- oder Absagen von mehr oder weniger kompetenten Leuten.

Da man aber weiß, daß gerade auf dem Behördenweg der Mensch "kaum" noch eine Rolle spielt, sondern nur noch nach Verordnungen, Erlassen und Gesetzen entschieden wird (und dieses nicht nur auf Pellworm) hat man sich alles schriftlich geben zu lassen. Ausnahmen bestätigen auch hier nur die Regel.

Im Folgenden nun der Versuch einer Zusammenfassung von Beschlüssen und Meinungen, damit sich jeder selbst ein Bild über diese "unwürdige" Auseinandersetzung machen kann.


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Nach Erscheinen eines Artikels in den HN (Husumer Nach-richten) von der Aussage ähnlich dem Artikel in der November- Ausgabe der PIZ, erschien am 30.10.78 in der HN der folgende Leserbrief:

"Bestimmt die schlechteste Lösung"
Die Artikel über den künftigen Schiffsverkehr ab Strucklah-nungshörn könnten den Eindruck erwecken, als wäre die NPDG erst nach Ankündigung der Konkurrenz durch die "Pidder Lüng" - denn als solche ist sie gedacht und soll sie auch bedeuten - wach geworden und lasse deswegen einen größeren Neubau bei der Husumer Werft durchführen. Tat-sächlich wird diesetwegen schon seit 1976 verhandelt * 3.600.000 Mark sind für die kleine Reederei nun nicht einmal so kurz mit der linken Hand zu finanzieren.
Wie gut Wir daran taten, als Träger des öffentlichen Insel- Festland-Verkehrs schon lange vor Beratung und Verabschie-dung des Landeswassergesetzes 1971 zur Abschätzung des finanziellen Risikos die Konzessionierung - ähnlich wie im Personenbeförderungsgesetz - auch für Fährlinien zu fordern, zeigt sich jetzt. Ob mit oder ohne unser Dazutun ist diese Forderung in das Landeswasser-Gesetz eingeflossen, indem Errichtung und Betrieb einer Fähre genehmigungs-pflichtig sind.' Anderenfalls hätte das finanzielle Risiko des Verkehrsträgers gar, nicht eingegangen werden können, beträgt die investition für unseren Kleinbetrieb doch immerhin über fünf Millionen Mark, um den Verkehr ordentlich bewältiqen zu können. Ordentlicher Verkehr heißt in unserem Fall:
1. Vorhalten einer ausreichenden Fährkapazität auch für Spitzenzeiten,
2. Besorgung des Anschlußverkehrs vom Anleger in die Kreis-stadt und zur Bahnstation Husum durch den vertraglichen Ge-meinschaftsverkehr Autokraft/NPDG,
3. Bevorzugte Krankenbeförderung zu jeder Tag- und Nacht-zeit, auch außerhalb des Fahrplans,
4. Unentgeltliche Beförderung nach dem Gesetz für die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbe-Schädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr,
5. Annahme von Bundeswehrgutscheinen für Familienheim-fahrten und Dienstreisen zur Verrechnung mit dem Bundes-wehrverwaltungsamt,
6. Vertrag mit der Bundespost zur täglichen Postsachenbe-förderung,
7. Vertrag mit der Bundesbahn zur Stückgut-Flächenbedie-nung und des Haus/Haus-Gepäckverkehrs (für uns eine Defizit-Einrichtung),
8. Bevorrechtigte Transporte zur Abwehr von Katastrophen oder Beseitigung deren Schäden,
9. Vertragliche Beförderung von verendeten Tieren und Kon-fiskaten zur Tierkörperverwertung,
10. Vorhaltung und Besetzung des Güterschuppens für An- und Auslieferung von Stückgut und Entgegennahme von Beförderungsanmeldungen.
In Anbetracht des Umstandes, daß die Beförderungsentgelte vom Wirtschaftsministerium festgesetzt werden und die Mehr-einnahmen während der lukrativen Sommermonate die Defizi-te der verkehrsarmen Wintermonate ausgleichen müssen, führt das Abkassieren der Einnahmespitzen durch die Kon-kurrenz zu Verlusten, die bei Zulassung dieses Mitbewerbers von der öffentlichen Hand aufgefangen werden müssen oder aber zum Antrag der Entbindung aus der Verkehrsverpflich-tung führen müßte. Das wäre bestimmt die schlechteste Lösung. Geschäftsführung der Neuen Pellwormer Dampfschiffahrts-GmbH
Alfred Dethlefsen


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Am 20.11.78 erließ der Amtsvorsteher einen Verwaltungsakt in Form einer Festsetzung. Auszug aus der Bekanntmachung - über die Festsetzung der Hafengrenzen und der Benutzung im Hafen Pellworm.

§ 3 Ausschluß von Bauten und Flächen
Ausgenommen von der öffentlichen Nutzung innerhalb der in §§ 1 und 2 festgelegten Grenzen des Hafengebietes sind gemäß § 8 Hafenverordnung nachstehende Anlagen und Flächen:
1. Der Parkplatz an dem Rummeldeich unmittelbar ostwärts der Bunkerstation Martensen in Größe von 32,50 m Länge und 5,50 m Breite (rd. 179 qm), für den jeweiligen Besitzer von Blohms Gasthof.
2. die Bunkerstation der Fa. Karl Martensen, Pellworm,
3. die bebaute Parzelle19/5 (BlohmsGasthof) von und bis zur LIO 97 auf der Linie des hafenseitigen Böschungsfußes,
4. der hafenseitige Schleusenauslauf auf der Linie der ganzen Breite der Stirnseite des Hafenbeckens bis zur östlichen Straßengrenze der LIO 97,
5. drei Taxi-Parkplätze mit Zufahrt am Fähranleger,
6. die Anlagen der Neuen Pellwormer Darnpfschiffahrtsge-sellschaft (Wiegehaus, Viehverladerampe, Güterschuppen, Betonverladerampe mit Anschlußvorrichtungen zum Löschen von Heizöl sowie der gemeindlichen Verkehrsfläche nördlich des beweglichen Fähranlegers sowie der Liegekaie mit den Anlagen der NPDG (Wasser-, Strom-, Ölleitungen und den Viehanbindevorrichtungen).
7. Der bewegliche Fähranleger mit einer davor liegenden Wasserfläche in Größe von 40 x 11 m, einer Liegekale einschließlichderdavorliegendenWasserflächevon40x11m und ein Liegeplatz an der Südkaie in der Größe von 20 x 7 m (beginnend 65 m vom Schleusenmund).

§ 4 Inkrafttreten
Diese Festsetzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Pellworm, den 20. November 1978 Amt Pellworm Amtsvorsteher örtliche Ordnungsbehörde Im Auftrage Delts


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Am 21.11.78 auf einer Zweckverbandssitzung auf Nordstrand wird Heinz von Holdt die Nutzung des Fähranlegers Struck-lahnungshörn unter der Voraussetzung gestattet, daß die NPDG nicht behindert wird. Die Entscheidung trifft der Hafenmeister. Keinem der Antragsteller - also weder der NPDG noch Heinz von Holdt - wird ein fester Liegeplatz zugestanden.


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Am 8.11.78 Leserbrief in den HN von Knud Knudsen.

Mit Sicherheit die schlechteste Lösung
Jeder Niedergang einer Demokratie begann damit, daß einzel-nen Menschen oder kleineren Randgruppen unter fadenschei-nigen Gründen ihre verbrieften Rechte genommen wurden, das Volk war hiervon scheinbar nicht betroffen, man sollte die Betonung auf scheinbar legen. Unsere jüngste Vergangenheit hat gezeigt, daß eine Demokratie mit allen Vorzügen und Nach-teilen nur Bestand haben kann, wenn man auch den kleinsten Anfängen, die diese Demokratie untergraben wollen, Einhalt gebietet.
Somit komme ich zum eigentlichen Zweck meines Briefes. Wie aus früheren Artikeln dieser Zeitung bekannt ist, hat der Schiffer Heinz v. Holdt die Absicht, eine Fährverbindung zwischen Nordstrand und Pellworm zu eröffnen. Diese Maßnahrne hat verständlicherweise nicht die Gegenliebe der Monopolinhaberin NPDG gefunden. Am 20. November nun verfügte der Amtsvorsteher von Pellworm, daß ab sofort der Fähranleger und außerdem 60 Meter Kaianlagen für die öffent-liche Nutzung gesperrt seien. Unbeteiligte und Uninformierte werden nun sagen, er wird seine Gründe gehabt haben, tatsächlich hatte er diese Gründe. Wenn man nämlich weiß, daß der Amtsvorsteher von Pellworm und der Geschäftsfüh-rer der NPDG identisch sind, wird wohl auch dem letzten Zweifler klar, was hier vor sich geht. Sollte eine solche Maßnahme rechtlich abgesichert sein, sollte nicht nur ich um unsere demokratischen Rechte bangen.
Knud Knudsen, Pellworrn


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Am 29.11. Leserbrief von Wolfgang Schilke in den HN

Heinz v. Holdt und die Fähre
Auf Pellworm gibt es zur Zeit ein Thema, über das jeder spricht: die neue Fähre "Pidder Lyng" von Heinz v. Holdt. Jeder, der auf Pellworm lebt, kennt aus mehrfacher eigener Erfahrung die schlechte Verkehrsanbindung ans Festland. Jetzt soll diese Verkehrsanbindung durch die Fähre "Pidder Lyng" verbessert werden.
Kein Verantwortlicher auf Pellworm, der für sich in Anspruch nehmen will, sich für die Belange der Bevölkerung einzuset-zen, kann gegen die neue Fähre von Heinz v. Holdt sein. Denn mit dieser Fähre steigt zwangsläufig die Zahl der Fährfahrten - eine Verbesserung der Verkehrsanbindung ist damit gewährleistet. Oder ist da. noch ein Haken? Ist diese Fähre deshalb nicht gut, weil sie nicht der NPDG gehört?
Ich, als Pellwormer FDP-Vofsitzender, erkläre dazu, daß diese Haltung dem Prinzip der sozialen` Marktwirtschaft einen "Schlag ins Gesicht" versetzt. Zu diesem Schlag haben jetzt der Bürgermeister (CDU), gleichzeitig Amtsvorsteher und In Personalunion Geschäftsführer der NPDG, und der SPD- Kreistagsabgeordnete der Insel ausgeholt. Der eine durch eine wundersame Gesinnungswandlung; erst war er samt seiner Partei, wie er es Heinz v. Holdt selbst erklärte, für die neue Fähre. Heute ist er dagegen. Was könnte dahinter stecken ... ? Hier ist die Pellwormer SPD aufgerufen, klar zu klären, ob sie in dieser Frage für die Pellwormer Bevölkerung eintritt, oder ob sie sich vor den Karren der Geschäftsinteressen der NPDG spannen lassen will.
Der Bürgermeister und Amtsvorsteher, der kraft Amtes aufge-fordert ist, sich für das Wohl der Pellwormer Bevölkerung einzusetzen, hat am 20.11.1978 (Heinz v. Holdt will am 7.12.1978 fahren) als Amtsvorsteher eine Verordnung erlas-sen. Die Stoßrichtung dieser Verordnung ist jedermann klar: die neue Fähre soll den beweglichen FähranlegerderGenlein-de (nicht Amt) nicht nutzen können.
Auszug aus der Verordnung: "Ausgenommen von der öffentli-chen Nutzung innerhalb der in ff 1 und 2 festgelegten Grenzen des Hafengebietes sind gemäß § 8 Hafenverordnung nachste-hende Anlagen und Flächen: 7. Der bewegliche Fähranleger mit einer davor liegenden Wasserfläche in Größe von 40 x 11 n' ..." Der Text dieser Verordnung sagt also folgendes* daß öffent-liche Nutzung am beweglichen Fähranleger ausgeschlossen ist. Der Amtsvorsteher scheint hier ein juristisches Eigentor geschossen zu haben. Als Amtsvorsteher untersagt er sich als Geschäftsführer der NPDG, mit seinen Fähren den bewegli-chen Anleger zu benutzen. Denn nach dem Grundsatz der Gesetzesgleichheit kann dieses Verbot ja nicht nur Heinz v. Holdt treffen, sondern ebenfalls die Fähren der NPDG. Der ' Pellwormer Amts- und Gemeindeverwaltung scheint dieses Thema so heiß zu sein, daß eine"Maulkorbverfügung" herhalten mußte. Allen Mitarbeitern ist es untersagt worden, sich zu dem Thema"Fähre" zu äußern. Ich, als FDP-Vorsitzender, stelle mich eindeutig hinter Heinz v. Holdt und fordere die Pellwormer Gemeindevertretung auf, einen Beschluß zu fassen, der klar macht, daß der Pellwormer Hafen für alle da ist, nicht nur für die NPDG.
Wolfgang Schlike, Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Pellworm


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Am 5.12. Leserbrief von Alfred Dethlefsen in den HN

Von keiner Sachkenntnis getrübt
Mit Interessiertheit habe ich die von keiner Sachkenntnis getrübte Äußerung von Knud Knudsen gelesen. Wenn Knud Knudsen seinem Schwager Heinz von Holdt so tatkräftig im Rahmen der Famillenhilfe unter die Arme greifen will, dann wäre er gut beraten, sich künftig das durchzulesen, worüber er schreibt. Sollte ihm dann das nötige Verständnis fehlen, die Rechtslage zu überblicken - was ja durchaus keine Schande ist -, ist es immer noch besser sich bei Fachleuten beraten zu lassen, die auch von der Materie etwas verstehen.
Alfred Dethlefsen Amtsvorsteher von Pellworm


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Am Leserbrief der SPD in den HN

Nicht vor Karren spannen lassen
Zu dem Leserbrief in der Ausgabe vom 29.11.1978 von Wolfgang Schilke, Vorsitzender des FDP- Bezirksverbandes Pellworm, muß der SPD- Ortsverein Pellworm folgendes feststellen:
1. Der SPD-Ortsverein Pellworm und der SPD - Kreistagsabge-ordnete Andreas Jensen verwehren sich entschieden gegen die Behauptungen, daß die SPD sich vor den "Karren der Geschäftsinteressen der NPDG spannen lassen will" und der SPD - Kreistagsabgeordnete "eine wundersame Gesinnungs-wandlung durchgemacht hat".
2. SPD-Vorstand und -Fraktion beschäftigen sich bereits in mehreren Sitzungen mit der Situation im Hafen Pellworm, zuletzt in einer Sitzung am 27.11.1978.
3. Mit Datum vom 29.11.1978 beantragten alle drei Mitglieder der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Pellworm (An-dreas Jensen, Heinz Lützen, Kurt Palmhoff) und ein Gemein-devertreter der Wählergemeinschaft Pellworm beim Bürger-meister der Gemeinde Pellworm gemäß § 34 der Gemeindeordnung für Schieswig-Holstein eine öffentliche Gemeinde-vertretersitzung zum nächstmöglichen Termin, nach Möglich-keit zum 6.12.1978, 20 Uhr, mit folgendem Beratungsgegen-stand: "Information und Debatte über die Situation im Hafen Pellworm sowie Beschlußfassung zum Antrag von Herrn Heinz von Holdt auf Benutzung des Fähranlegers im Hafen Pellworm -für sein Fährschiff".
4. Diese beantragte Gemeindevertretersitzung ist bereits zwischenzeitlich vom Herrn Bürgermeister der Gemeinde Pellworm zum 6.12.1978 um 20 Uhr in der Schankwirtschaft von Johannes Jensen, mit dem o.a. Tagesordnungspunkt einberufen worden. Während dieser öffentlichen Sitzung kann jeder interessierte Einwohner sich eingehend über alle anste-henden Probleme, auch rechtlicher Art, informieren. Die Bürger wären gut beraten, an dieser Sitzung als Zuhörer teilzunehmen, um aus erster Hand wichtige Informationen zu erhalten. Es ist nur zu hoffen, daß durch diese Sitzung die Unklarheiten, Gerüchte, Halbwahrheiten und rechtlichen Unkenntnisseaus-geräumt und in Zukunft diese Angelegenheit ohne den polemi-schen Stil des Herrn Schlike diskutiert werden kann.
5. Außerdem stellen wi rfest, daß der bei der Gemeindewahl im Frühjahr 1978 in Pellworm von der Bevölkerung nicht gewählte FDP-Spitzenkandidat Wolfgang Schilke für die Zukunft gut beraten wäre, sich vor der Abfassung von "polemischen Leser-briefen" über die rechtliche Wertung einer Angelegenheit vorher genauestens zu informieren.
6. Die SPD Pellworm kann für die Bürger der Gemeinde Pell-worm nur hoffen, daß beide Reedereien, sowohl die NPDG als auch Heinz von Holdt durch die erhofften steigenden Fracht-raten bestehen bleiben und nicht ein ruinöser Wettbewerb, der letztlich zu Lasten der Pellwormer Bevölkerung eintreten würde, stattfindet.
SPD-Ortsverein Pellworm, der Vorstand Heidrun Albrecht, Schriftführerin

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Dann am 6.12.78 auf Antrag der SPD-Fraktion (Andreas Jensen, Heinz Lützen, Kurt Palmhoff) und eines Mitgliedes der Wählergemeinschaft (Heinz Clausen) eine öffentliche Ge-meindevertretersitzung mit folgendem Beratungsgegenstand: Informationen und Debatte über die Situation im Hafen Pell-worm sowie Beschlußfassung zum Antrag Heinz von Holdt auf Benutzung des Fähranlegers im Hafen Pellworm für sein Fähr-schiff. Einstimmiger Beschluß: Heinz von Holdt darf den Fähranleger zum Laden und Löschen benutzen.


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hn. Pellworm/Nordstrand. Die neue Pell-wormer Fähre Pidder Lüng» nimmt heute (15.) den Fährverkehr zwischen den Inseln Nordstrand und Pellworm auf. Die Fähre legt erstmals um 10 Uhr im Nordstrander Hafen Strucklahnungshörn ab. Um den Be-trieb dieser von dem Pellwormer Reeder v. Holdt in Dienst gestellten Fähre war es - wie mehrfach berichtet - auf der Insel zu politischen Querelen gekommen.


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Endlich alles gut - das war die Meinung vieler Pellwormer -doch weit gefehlt. Jetzt ging es erst richtig los. Die Behinderungen zwischen den beiden Kontrahenten dauern an. Mannschaften und Kapitäne werden (ob sie wollen oder nicht) mit hineingezogen. Die Anzeigen häufen sich. Gleichzeitig wird aber jetzt auch die Auseinandersetzung zur Sache auf die private Ebene verlegt. Das alte Spielchen um Jemanden "kaputt zu machen".


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Am 14.12.78 Frage an Alfred Dethlefsen:
Ist es richtig, daß Sie durch Ihren Anwalt bei Wolfgang Schilkes vorgesetzter Dienststelle vorstellig wurden?
Seine Antwort: "Ja, das stimmt. Ich werde gegen Schilke alle strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Möglichkeiten aus-nutzen.


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Frage an Wolfgang Schilke:
Die SPD spricht ihnen ab, daß sie sich vor Abfassung Ihres Leserbriefes über die rechtliche Angelegenheit informiert hätten. "Wenn die Pellwormer SPD mir den Rat gibt; mich vor der Abfassung eines Leserbriefes über die rechtliche Wertung einer Angelegenheit genauestens zu informieren, dann kann ich nur sagen, genau das habe ich getan (auch die Pellwormer SPD?). Ich gebe gerne die Meinung des Rechtsanwaltes wieder, der natürlich nicht über Recht oder Unrecht entscheidet, dies steht bekanntermaßen nur den Gerichten zu. Meinung des Rechtsanwaltes: Denn durch § 3 Ziffer 7 ist grundsätzlich auch die NPDG von der öffentlichen Nutzung des beweglichen Fähranlegers ausgeschlossen, es sei denn, das Recht zur Sondernutzung wird ihr ausdrücklich zugestan-den.' Dies ist bekanntermaßen nicht geschehen. Ich habe erfahren, daß der Amtsvorsteher sich an meine vorge-setzte Dienststelle gewandt hat (ich bin Polizeibeamter). Daraufhin habe ich mich an Uwe Ronneburger, den Landes-vorsitzenden meiner Partei, gewandt, der mir zugesagt hat, die Angelegenheit rechtlich zu prüfen und danach gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.


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Frage an Knud Knudsen
Sie haben es abgelehnt, in den "HN" auf den Leserbrief von Alfred Dethlefsen zu antworten. Warum? "Eigentlich erübrigt sich diese Frage. Wenn Sie nämlich den Zusammenhang kennen, der zwischen meinem Leserbrief und der Festsetzung des Amtsvorstehers besteht, und wenn Sie dann den Antwortbrief von Dethlefsen gelesen haben, muß Ihnen doch klar werden, daß ich auf einen solchen, von keiner Sachlichkeit getrübten Brief, nicht antworten kann. Dethlefsen geht in keinem Punkt auf meine Kritik ein, statt dessen versucht er, in seinem relativ kurzen Pamphlet, mich der Dummheit zu bezichtigen. Tatsächlich muß ich zugeben, daß ich nicht sehr klug bin, aber ich habe meinen gesunden Menschenverstand, ebenso wie ein gesundes Rechtsempfinden. Deshalb habe ich auf diese Fest-setzung nicht mit Sachkenntnis, sondern emotional reagiert. Wenn Dethlefsen in seiner Eitelkeit gekränkt ist, und auf sachliche und belegbare Kritik mit solchen persönlichen Anwürfen reagiert, so ist das seine Sache."



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Falls Ihnen aufgefallen sein sollte, daß sich Rechtschreibfehler in die Berichte eingeschlichen haben sollten, bitten ich diese zu entschuldigen. Der Grund liegt in der Teils mangelnden Qualität der vorhandenen PIZ Exemplare. Die Zeitungen wurden natürlich nicht per Hand "neu" eingetippt, sondern via OCR Software eingescannt.
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