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Pellworm, den 04.09.2010 - 06:07 Uhr

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Date: 04.09.10
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. Wie stehen Sie zu dem Problem "Erhebung einer Zweitwohnsteuer?

CDU

Solange der Gerichtsentscheid über die Zulässigkeit einer solchen Steuer an einem anderen Ort nicht vorliegt, erübrigt es sich, auf den Kern dieser Frage einzugehen. Sicher ist, daß ohne die Zweitwohnungsinhaber die Bausubstanz der Gemeinde ein katastrophales Bild bieten würde. Einheimische treten als Käufer für freigewordene Wohnhäuser nicht in Erscheinung. Zweitwohnungsinhaber richten ihre Häuser größtenteils zu schmucken Feriendomizilen her und verleben ihre Freizeit und ihren Urlaub auf Pellworm, sie sind mit wenigen Ausnahmen für diese Zeit Kunden der hiesigen Versorgungsbetriebe. Auch treten sie teils als Vermieter auf und halten somit einen Teil der Bettenkapazität vor. Bei ohnehin schwindender Bettenzahl ist dieses positiv zu bewerten. Das Gemeinwesen "Gemeinde" kann im Hinblick auf die täglichen kommunalen Aufgaben für den Bürger (Verwaltung, Ver? und Entsorgung, Sicherheit, Straßenwesen u.a.m.) eine Anzahl Zweitwohnungen verkraften, Darüber, wo die Grenze des vertretbaren Verhältnisses von Dauerwohnsitzen zu Zweitwohnungen liegt, gibt es keine Daten.

SPD

Die Erhebung einer gemeindlichen Zweitwohnungssteuer in Schleswig-Holstein ist noch nicht rechtlich geregelt bzw. abgesichert. Sollte es in der nächsten Zeit möglich sein, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, bin ich grundsätzlich dafür, Dazu nachfolgende Ausführungen und Bemerkungen: Die Gemeinde erhält für Zweitwohnungsinhaber grundsätzlich keine Mittel vom Land im Rahmen eines kleinen Finanzausgleichs (Land?Gemeinden, Kreise), wie Schlüsselzuweisungen, anteilige Einkommen (Lohn)steuer. Zweitwohnungsinhaber, die ein Haus haben, zahlen also nur die Grundsteuer an die Gemeinde (oft erst voll nach der 10jährigen Grundsteuerermäßigung nach dem 11. Wohnungsbaugesetz), und dies, obwohl die Gemeinde grundsätzlich alle Einrichtungen wie Straßen, Gemeindeschweseternstation und vieles andere mehr vorhalten muß, die jeder Einwohner in Anspruch nehmen kann. Zweitwohnungsinhaber sind also ausschließlich aus der Sicht der Gemeinde steuerzahlende Einwohner 2. Klasse. Daher wäre es nur rechtens, Zweitwohnungsinhaber über die Zweitwohnungssteuer an den vielfältigen Auf- und Ausgaben zu beteiligen. Der Anteil der Zweitwohnungen in der Gemeinde Pellworm ist m.E. schon mit rund 20% der Haushalte hoch genug. Als abschreckendes Beispiel kann die Gemeinde List auf Sylt angeführt werden. Außerhalb der Saison ist die Gemeinde List, was die Anzahl der bewohnten Häuser betrifft, eine "tote" Gemeinde. Diese Entwicklung wäre für die Gemeinde Pellworm außerordentlich negativ. Fairerweise sollten auch die Vor? und Nachteile genannt werden. Negativauswirkung: Evtl. würden weniger Auswärtige ein Haus auf Pellworm erwerben wollen, im Hinblick auf die zu zahlende Zweitwohnungssteuer. Pellwormer Hauseigentümer und auch Zweitwohnungsinhaber, die ihr Haus verkaufen wollen, würden möglicherweise etwas weniger an Kaufpreis erhalten. Positive Auswirkung: Die finanzschwache Gemeinde erhält durch die Zweitwohnungssteuer mehr Einnahmen. Kaufpreise für Häuser könnten von Einheimischen für Ferienwohnungen bzw. von "Neubürgern" erschwinglicher werden. Dies könnte sich für den Fremdenverkehr günstig auswirken.

WG

Die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer ist ein sehr komplexes Problem. Klar ist, daß eine zunehmende Verlagerung von Wohnungen mit Einwohnern, die hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben auf den Status von Zweitwohnsitzen für die Gemeinde und die Inselwirtschaft manche Probleme mit sich bringt. Immerhin investiert aber auch dieser Personenkreis und es wäre schlecht bestellt, wenn ein Interesse an der Obernahme der infrage kommenden Grundstücke nicht vorhanden wäre. Ohne Frage sind uns die Zweitwohnsitzinhaber willkommen. Allgemein aber, und das gilt nicht nur für Pellworm, wird sich auf längere Sicht, wenn nicht die Gemeinden mit einer besseren Finanzausstattung versehen werden, die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wohl nicht vermeiden lassen. Dies ist aber eine Angelegenheit, die nicht die Gemeinde, sondern der Gesetzgeber zu entscheiden hat.

FDP

Ich halte die Erhebung einer Steuer für den Zweitwohnsitz im Bereich der Gemeinde Pellworm für empfehlenswert. Schon deshalb, wenn man bedenkt, daß es hier auf Pellworm inzwischen wohl ca. 70 Zweitwohnsitze gibt. Die Inhaber dieser Zweitwohnungen kommen natürlich auch am liebsten in den Spitzenzeiten, wie etwa in der Saison oder zu Ostern, Pfingsten, Weihnachten usw. hierher. Es sind ehemalige Pellwormer, jedoch noch mehr Auswärtige die einen Zweitwohnsitz in dieser Gemeinde unterhalten. Strom, Wasser und Straßen werden ja für diese Menschen durch die Gemeinde vorgehalten und von ihnen genutzt. Es ist meiner Meinung nach rechtens und richtig, wenn nach den Vermögensverhältnissen und dem Verursacherprinzip ein zumutbarer Betrag an die Gemeinde zu entrichten ist.



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